Leistungen, die die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) übernimmt
Wesentliche Grundlage der Vergütung ambulanter ärztlicher Behandlungen gesetzlich Versicherter ist der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM). Die im EBM inhaltlich bestimmten abrechnungsfähigen Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert und den Versicherten als Sachleistung gewährt; eine Zuzahlung oder eine Praxisgebühr fällt für die ärztliche Behandlung nicht an.
Check-up einmalig zwischen 18-34 Lebensjahr
Check-up ab dem 35. Lebensjahr: alle 3 Jahre
Hautkrebs-Screening ab dem 35. Lebensjahr: alle 2 Jahre
Prostata-Krebs Vorsorge ab dem 45. Lebensjahr jährlich
Screening Aortenaneurysma Männer ab 65. Lebensjahr
Darmkrebs-Screening: Vorsorge Darmspiegelung oder iFORB
DMP-Programme
Diabetes mellitus
COPD / Asthma bronchiale
KHK
Geplant: Adipositas
Leistungen, die die Kassenärztliche Vereinigung einmal im Leben übernimmt
Screening auf Hepatitis B und C
Lp(a)-Wert
Impfungen
Tetanus/Diphterie/Pertussis/Polio
FSME (Zecke)
Influenza (echte Grippe)
Corona (Covid-19 Erkrankung)
Herpes Zoster (Gürtelrose)
Pneumokokken (Lungenentzündung)
RS-Virus (Respiratorische Synzytial-Virus)
MMR / Varizellen
Alle Reise-Impfungen bis auf Gelbfieber
Nach RS auch: ausstehende Impfungen Kleinkinder
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)
Auf fragwürdige IGEL-Leistungen verzichten wir bewusst. Folgende sinnvolle Selbstzahler-Leistungen bieten wir jedoch an:
Sonographie
Bauch-Becken (Abdomen-Becken) außerhalb des Check-ups
Herz (Echokardiographie)
Halsschlagader (Carotis)
Berechnung KHK-Risiko